RD Privatbüro und Treuhand
Sie haben Fragen? Wir geben Antworten. Sie haben ein Problem? Wir finden die Lösungen.

UNSERE LEISTUNGEN


Treuhand,- und Verwaltungsunterstützung

Was macht ein Treuhänder?
Einfach gesagt handelt es sich bei einem Treuhänder um eine Person oder Institution, die dazu berechtigt oder verpflichtet ist, die Interessen einer juristischen oder natütlichen Person wahrzunehmen. 

Treuhänder und ihre Pflichten
Liegt seiner Tätigkeit ein Treuhandvertrag zugrunde, ist der Treuhänder nach Recht und Gesetz verpflichtet, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über das Treuegut zu führen und die Rechnungslegung zu gewährleisten, siehe dazu auch § 259 BGB. 

Die Voraussetzungen, um als Treuhänder zu fungieren
Der Treuhänder muss ein vertrauenswürdiger und kompetenter Experte sein, die ihm anvertrauten Interessen muss er uneigennützig wahrnehmen. Zu seinen verantwortungsvollen Aufgaben gehört es auch, sämtliche Geschäftsgeheimnisse und andere vertraulichen Informationen zu schützen.  Der Job als Treuhänder ist kein Lehrberuf, die erforderliche Kompetenz muss man sich durch berufliche Qualifikation in einem anderen Tätigkeitsbereich erwerben.

Ihr RD Privatbüro Treuhand
Weiterführende Paragraphen

§ 259 BGB, § 276 BGB, § 278 BGB


 

Ihre Unternehmens- Verwaltung können wir mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:

- Sekretariats- und Verwaltungsdienste inkl. Rechnungs- und Personalwesen

- Administration von (Klein-) Unternehmen                      - Unterstützung der Geschäftsführung           

- Unterstützung in die der (Bau-) Verwaltung                    - Standort- und Domizildienste

- Zahlungsverkehr

Buchhaltungsbüro

Suchst Du Unterstützung bei der laufenden Buchhaltung*?
Dann überlasse Buchhaltung einfach mir. Profitiere von meiner umfangreichen Erfahrung aus verschiedenen Branchen.

- Buchen von laufende Geschäftsvorfälle                             - Lohnabrechnungen 

- sowie Lohnsteueranmeldungen

Zusätzlich bin ich Freier Mitarbeiter einer mittelständischen Steuerberatergesellschaft.

*Meine Dienstleistung umfasst ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG. Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung.


Privat,- und Verwaltungsbüro

- Lebensunterstützung          - Anträge und Korrespondenz                - Notfallordner
- Banken                                   - Finanzen                                                   - Steuern
- Behördenservice                  - Pflege- und Residenzservice                 - Todesfallservice


Auf Wunsch kann mein Service komplett digital erfolgen. Du stellst mir online alle Rechnungen und Belege zur Verfügung und ich mache mich an die Arbeit. Ist die Bearbeitung abgeschlossen, erhältst Du auf demselben Weg die Auswertungen.


Wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage

Ihr Nutzen bei der Übertragung von Aufgaben

  • Wir übernehmen für Sie die lästigen Arbeiten, die Sie bisher selbst erledigen mussten.

  • Sie sparen bares Geld, Steuer, Beihilfe und Krankenversicherungskosten werden zeitnah bearbeitet.

  • Finanzielle Belastungen durch unnötige Verträge werden reduziert.

  • Sie nutzen mehr Möglichkeiten, Leistungen steuerlich gelten zu machen.

 
 
 
 
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